NIS-2 & BSI IT-Grundschutz: Wir halten Ihnen den Rücken frei
Seit dem 6. Dezember 2025 ist die NIS-2-Richtlinie durch das deutsche Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) offiziell geltendes Recht. Die Herausforderung für Sie besteht nun darin, die Sicherheitsarchitektur nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch und haftungssicher aufzustellen. Wir von emvion unterstützen Sie dabei!
emvion bietet Ihnen die notwendige Unterstützung in dieser neuen Rechtslage. Unser Portfolio deckt den Bereich der IT-Security umfassend ab: von der akuten Betroffenheitsprüfung bis zur Bereitstellung eines Informationssicherheitsbeauftragten.
Unser Ansatz im Überblick
Wir wissen, dass ihre IT-Abteilung bereits am Limit arbeitet. Deshalb ist unser Portfolio auf maximale Entlastung ausgelegt: Analyse und BSI IT-Grundschutz, NIS-2 Compliance und Management sowie Versicherungs-Compliance.
Analyse & BSI IT-Schutz
Verschaffen Sie sich einen fundierten Überblick über Ihr Sicherheitsniveau. Der BSI IT-Grundschutz ist das ideale Werkzeug, um die gesetzlichen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie methodisch zu erfüllen.
- Basisprüfung des Unternehmens: Ermittlung des Ist-Zustands nach BSI IT-Grundschutz („Wo stehe ich eigentlich?“).
- Maßnahmenkatalog: Erstellung eines konkreten Fahrplans zur Umsetzung der BSI-Vorgaben.
- Das Ergebnis: Ein klarer Fahrplan, der priorisiert, was Sie sofort tun sollten und wofür Sie mehr Zeit haben.
NIS-2 Compliance & Management
Wir unterstützen Sie mit unserem umfassenden Know-how bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten der NIS-2-Richtlinie.
- NIS-2 Betroffenheitscheck: Rechtssichere Prüfung, ob Ihr Unternehmen als „wesentliche“ oder „wichtige“ Einrichtung eingestuft wird.
- Registrierung & Meldewesen: Unterstützung bei der verpflichtenden Registrierung beim BSI (Frist: Ende März 2026) und Aufbau der Prozesse für die 24-Stunden-Meldepflicht.
- Externe Rolle & Vertretung: Stellung eines Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) inklusive Vertretungsregelung – so erfüllen Sie die Forderung nach qualifizierter Überwachung sofort.
- ISMS-Aufbau: Implementierung eines Informations-Sicherheits-Management-Systems (z. B. nach ISO 27001 oder BSI-Grundschutz), wie vom Gesetz gefordert.
Versicherungs-Compliance
Sichern Sie Ihren Versicherungsschutz ab. Viele Cyber-Versicherungen setzen die Einhaltung gesetzlicher Standards, wie NIS-2, oft als Obliegenheit voraus. Wir von emvion prüfen Ihre Maßnahmen auf Übereinstimmung, damit Ihr Schutz im Ernstfall greift.
Abwarten ist keine Stratagie
Prüfen Sie Ihre IT-Sicherheit mit emvion!
Fragen, die uns oft gestellt werden
Was ist NIS-2?
NIS-2 ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit, die in Deutschland durch das NIS2UmsuCG national umgesetzt wurde. Seit dem 6. Dezember 2025 ist dieses Gesetz in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen zu strengen IT-Sicherheitsmaßnahmen, Risikomanagement und Meldepflichten, um die europäische Wirtschaft widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe zu machen.
Welches Ziel verfolgt NIS-2?
Das Hauptziel ist ein einheitlich hohes Schutzniveau für kritische Infrastrukturen und wirtschaftlich bedeutende Sektoren. Im Fokus stehen:
- Risikomanagement: Verpflichtende Konzepte zur Risikobewertung, Vorfallmanagement und Geschäftskontinuität (z. B. Backup-Management).
- Lieferkettensicherheit: Unternehmen müssen auch die Sicherheit ihrer Zulieferer aktiv prüfen.
- Management-Verantwortung: Cybersicherheit wird zur direkten Verantwortung der Geschäftsleitung.
Für wen gilt NIS-2?
Das Gesetz betrifft „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen. In der Regel fallen Sie darunter, wenn Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt oder einen Jahresumsatz von über 10 Mio. Euro erzielt und in einem der 18 Sektoren tätig ist (u. a. Energie, Gesundheit, Verkehr, Abwasser, Chemie, Lebensmittel, Logistik oder verarbeitendes Gewerbe).
Welche NIS-2-Fristen muss ich beachten?
Das Gesetz ist bereits aktiv. Besonders kritisch: Betroffene Einrichtungen müssen sich bis spätestens 6. März 2026 im neuen BSI-Portal (MIP) registrieren. Sicherheitsvorfälle mit erheblichen Auswirkungen müssen zudem innerhalb von 24 Stunden (Frühwarnung) gemeldet werden.
Wie hilft emvion bei der Umsetzung bei NIS-2?
emvion fungiert als Ihr Partner, der die Komplexität reduziert: Wir übernehmen die Rolle des externen ISB, unterstützen bei der BSI-Registrierung und sorgen dafür, dass Ihre Dokumentation im Falle einer Prüfung durch das BSI standhält.
Brauche ich zwingend einen externen ISB?
Die Richtlinie fordert, dass Sicherheitsmaßnahmen durch qualifiziertes Personal überwacht werden. Viele Unternehmen im Mittelstand können diese Expertise intern kaum vorhalten oder die nötige Redundanz (Vertretung) sicherstellen. Ein Informationssicherheitsbeauftragter von emvion schließt diese Lücke sofort und rechtssicher.
Ist der BSI IT-Grundschutz das Gleiche wie NIS-2?
Nein. NIS-2 ist der gesetzliche Rahmen (das „Was“), während der BSI IT-Grundschutz ein Standardwerkzeug ist, um diese Anforderungen zu erfüllen (das „Wie“). Wer sich am BSI-Grundschutz orientiert, ist für NIS-2 bestens aufgestellt.
Gilt NIS-2 auch für meine Zulieferer?
Ja, Unternehmen müssen im Rahmen von NIS-2 die Sicherheit ihrer Lieferketten bewerten. Das bedeutet: Auch wenn Sie selbst nicht direkt unter die Schwellenwerte fallen, kann es sein, dass Ihre Kunden Sie vertraglich zur Einhaltung von NIS-2-Standards verpflichten.