NIS-2-Richtlinie

NIS-2 & BSI IT-Grundschutz: Wir halten Ihnen den Rücken frei

Seit dem 6. Dezember 2025 ist die NIS-2-Richtlinie durch das deutsche Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) offiziell geltendes Recht. Die Herausforderung für Sie besteht nun darin, die Sicherheitsarchitektur nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch und haftungssicher aufzustellen. Wir von emvion unterstützen Sie dabei!

Die Anmeldung eines NIS-2-betroffenen Unternehmens muss bis zum 06.03.2026 beim BSI erfolgen. Viele Geschäftsführer wissen aktuell jedoch nicht, wie gut oder schlecht ihr Unternehmen in Sachen IT-Sicherheit aufgestellt ist.

emvion bietet Ihnen die notwendige Unterstützung in dieser neuen Rechtslage. Unser Portfolio deckt den Bereich der IT-Security umfassend ab: von der akuten Betroffenheitsprüfung bis zur Bereitstellung eines Informationssicherheitsbeauftragten.

Unser Ansatz im Überblick

Wir wissen, dass ihre IT-Abteilung bereits am Limit arbeitet. Deshalb ist unser Portfolio auf maximale Entlastung ausgelegt: Analyse und BSI IT-Grundschutz, NIS-2 Compliance und Management sowie Versicherungs-Compliance.

Analyse & BSI IT-Schutz

Verschaffen Sie sich einen fundierten Überblick über Ihr Sicherheitsniveau. Der BSI IT-Grundschutz ist das ideale Werkzeug, um die gesetzlichen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie methodisch zu erfüllen.

  • Basisprüfung des Unternehmens: Ermittlung des Ist-Zustands nach BSI IT-Grundschutz („Wo stehe ich eigentlich?“).
  • Maßnahmenkatalog: Erstellung eines konkreten Fahrplans zur Umsetzung der BSI-Vorgaben.
  • Das Ergebnis: Ein klarer Fahrplan, der priorisiert, was Sie sofort tun sollten und wofür Sie mehr Zeit haben.

NIS-2 Compliance & Management

Wir unterstützen Sie mit unserem umfassenden Know-how bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten der NIS-2-Richtlinie.

  • NIS-2 Betroffenheitscheck: Rechtssichere Prüfung, ob Ihr Unternehmen als „wesentliche“ oder „wichtige“ Einrichtung eingestuft wird.
  • Registrierung & Meldewesen: Unterstützung bei der verpflichtenden Registrierung beim BSI (Frist: Ende März 2026) und Aufbau der Prozesse für die 24-Stunden-Meldepflicht.
  • Externe Rolle & Vertretung: Stellung eines Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) inklusive Vertretungsregelung – so erfüllen Sie die Forderung nach qualifizierter Überwachung sofort.
  • ISMS-Aufbau: Implementierung eines Informations-Sicherheits-Management-Systems (z. B. nach ISO 27001 oder BSI-Grundschutz), wie vom Gesetz gefordert.
Zwei Männer stehen an einem Schreibtisch und schauen auf Computerbildschirme, auf denen ein Code für die Fahrgastschifffahrt angezeigt wird. Ein Mann lächelt und zeigt auf den Code, während er eine Maus benutzt. Sie scheinen in einem hellen, modernen Büro zusammenzuarbeiten.

Versicherungs-Compliance

Sichern Sie Ihren Versicherungsschutz ab. Viele Cyber-Versicherungen setzen die Einhaltung gesetzlicher Standards, wie NIS-2, oft als Obliegenheit voraus. Wir von emvion prüfen Ihre Maßnahmen auf Übereinstimmung, damit Ihr Schutz im Ernstfall greift.

NIS-2 in Kraft

Abwarten ist keine Stratagie

Die NIS-2-Richtlinie verschärft die Anforderungen an die Cybersicherheit in Unternehmen drastisch. Das Ziel der EU: Die Wirtschaft soll widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe werden. Für Sie bedeutet das konkret:

Prüfen Sie Ihre IT-Sicherheit mit emvion!

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Fragen rund um NIS-2-Richtlinie

Fragen, die uns oft gestellt werden

Was ist NIS-2?

NIS-2 ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit, die in Deutschland durch das NIS2UmsuCG national umgesetzt wurde. Seit dem 6. Dezember 2025 ist dieses Gesetz in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen zu strengen IT-Sicherheitsmaßnahmen, Risikomanagement und Meldepflichten, um die europäische Wirtschaft widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe zu machen.

Das Hauptziel ist ein einheitlich hohes Schutzniveau für kritische Infrastrukturen und wirtschaftlich bedeutende Sektoren. Im Fokus stehen:

  • Risikomanagement: Verpflichtende Konzepte zur Risikobewertung, Vorfallmanagement und Geschäftskontinuität (z. B. Backup-Management).
  • Lieferkettensicherheit: Unternehmen müssen auch die Sicherheit ihrer Zulieferer aktiv prüfen.
  • Management-Verantwortung: Cybersicherheit wird zur direkten Verantwortung der Geschäftsleitung.

Das Gesetz betrifft „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen. In der Regel fallen Sie darunter, wenn Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt oder einen Jahresumsatz von über 10 Mio. Euro erzielt und in einem der 18 Sektoren tätig ist (u. a. Energie, Gesundheit, Verkehr, Abwasser, Chemie, Lebensmittel, Logistik oder verarbeitendes Gewerbe).

Das Gesetz ist bereits aktiv. Besonders kritisch: Betroffene Einrichtungen müssen sich bis spätestens 6. März 2026 im neuen BSI-Portal (MIP) registrieren. Sicherheitsvorfälle mit erheblichen Auswirkungen müssen zudem innerhalb von 24 Stunden (Frühwarnung) gemeldet werden.

emvion fungiert als Ihr Partner, der die Komplexität reduziert: Wir übernehmen die Rolle des externen ISB, unterstützen bei der BSI-Registrierung und sorgen dafür, dass Ihre Dokumentation im Falle einer Prüfung durch das BSI standhält.

Die Richtlinie fordert, dass Sicherheitsmaßnahmen durch qualifiziertes Personal überwacht werden. Viele Unternehmen im Mittelstand können diese Expertise intern kaum vorhalten oder die nötige Redundanz (Vertretung) sicherstellen. Ein Informationssicherheitsbeauftragter von emvion schließt diese Lücke sofort und rechtssicher.

Nein. NIS-2 ist der gesetzliche Rahmen (das „Was“), während der BSI IT-Grundschutz ein Standardwerkzeug ist, um diese Anforderungen zu erfüllen (das „Wie“). Wer sich am BSI-Grundschutz orientiert, ist für NIS-2 bestens aufgestellt.

Ja, Unternehmen müssen im Rahmen von NIS-2 die Sicherheit ihrer Lieferketten bewerten. Das bedeutet: Auch wenn Sie selbst nicht direkt unter die Schwellenwerte fallen, kann es sein, dass Ihre Kunden Sie vertraglich zur Einhaltung von NIS-2-Standards verpflichten.